AGB
Allgemeine Geschäfstbedingungen für Heilpraktiker für Psychotherapie
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne
der §§ 611 ff BGB
soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.2.Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen
Behandlungsvertrag ohne Angaben von
Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner
Spezialisierung oder aus
gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der
Honoraranspruch des
Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der
Heilkunde zur
Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.2.Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem
mutmaßlichen
Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft..3.Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen
und er darf keine
verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn
das Vertrauen nicht mehr
gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die
Therapiemaßnahmen verhindert.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie
Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Dienste einen Honoraranspruch.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der
Heilpraktiker für Psychotherapie führt
eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.2.Der Heilpraktiker für
Psychotherapie erteilt in
Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen
sind honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
Der Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren
Begleitumstände und den
persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die
Auskunft im Interesse des
Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.
2.Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist –
beispielsweise Meldepflicht bei
bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht
aber für Auskünfte an
Ehegatten, Verwandte oder Familien-angehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie
persönliche Angriffe gegen ihn
oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.3.Der Heilpraktiker für Psychotherapie
führt Aufzeichnungen über
seine Leistungen (Handakte). Absatz 2. bleibt unberührt.
§ 7 Rechnungsstellung
Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung. 2.Die Rechnung enthält den Namen und die
Anschrift des
Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich,
Gegen-vorstellungen,
abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die
Wirksamkeit des
Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die
dem Vertragszweck oder
dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§ 10 Angebot
Mein Angebot richtet sich an alle Menschen – ob Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien oder Paare.Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie,
sorgfältig die
ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen.
§ 11 Terminvereinbarung
Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich, das heißt, dass Sie keine Wartezeiten einkalkulieren müssen. Falls es doch einmal zu Verzögerungen kommen
sollte, nehmen Sie
einfach solange im Warteraum Platz. .Für eine Terminvereinbarung rufen Sie mich einfach an oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich
rufe Sie dann umgehend
zurück. Sie können auch per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen – auch dann rufe ich Sie umgehend an.
§ 12 Dauer
Eine Sitzung dauert 60 Minuten
.
§ 13 Kostenübernahme
Heilpraktikerkosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, gelegentlich ist dies jedoch im Einzelfall möglich. Bekommen Sie
Heilpraktikerkosten von
Ihrer privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, erkundigen Sie sich bitte vorab über die Modalitäten, gegebenenfalls werden auch hier nicht die
vollen Kosten
übernommen.
§ 14 Therapie oder Beratung?
Die Grenze zwischen Therapie und Beratung ist schwierig zu ziehen, beinhaltet das eine doch immer auch Teile des anderen. Die von mir genannten Methoden
setzte ich in meiner
therapeutischen Arbeit mit Ihnen ein.
Darüber hinaus biete ich Ihnen aber auch Supervision sowie individuelle Beratung (Coaching) zum Erreichen Ihrer privaten oder beruflichen Ziele mithilfe dieser
Methoden an.Dieses
Angebot richtet sich an Sie als Einzelperson, Paar oder Familie. Möchten Sie mehr über den Einsatz von Beratung / Coaching als unternehmensbezogene
Dienstleistung erfahren, rufen Sie
mich gerne an.